Gastaufnahme-Vertrag - Haus Blume Ferienhaus Carolinensiel Ferienwohnung Medebach

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Gastaufnahme-Vertrag

ABG

Gastaufnahme - Vertrag

Bei einer Buchung von den Ferienunterkünften von "Haus Blume".

Die vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb angenommene Reservierung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag), der wie alle Verträge von beiden Vertragspartnern einzuhalten ist. Nach Gesetz und ständiger Rechtsprechung beinhaltet er unter anderem folgende Regelungen:

1.  Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und eine schriftliche Buchungsbestätigung eingegangen ist oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2.  Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3.a Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

3.b Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10% des Übernachtungspreises, bei Zimmern mit Frühstück 20%, bei der Halbpensionsvereinbarung 30% und bei Vollpension 40% des Pensionspreises.

Bei Stornierungen unter 14 Tagen vor Reisebeginn, Nichtanreise oder vorzeitige Abreise ist der Betrag zu 100% fällig, auch dann wenn die Ferienunterkunft weiter Vermietet wird.

4.a Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

4.b Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 3b errechneten Betrag zu bezahlen.


5.  Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort Medebach.


6.  Die geleistete Anzahlung wird als Stornierungsgebühr einbehalten, auch dann, wenn die Ferienunterkunft weiter vermietet wird.

7.  Die Erhöhung der Kurtaxe ist durch den Gast zu tragen.

8.  Mit Betreten der Ferienunterkünfte wird die Hausordnung anerkannt, diese liegt zur Ansicht in den Objekten aus und kann schriftlich angefordert werden.

9. Die Ferienuntrkunft wird bei Ankunft ohne Mängel übergeben. Ein eventueller Defekt ist direkt am Anreisetag zu melden, ansonsten geht dieser zu Lasten des Gastes.

10.  Hotsplots-Nutzungsbedienungen sind bei einer Buchung des WLAN´s automatisch anerkannt.

11. Bei den defekten in der Ferienunterkünften besteht in erste Linie  eine Nachbesserung bzw. Reperatur und dafür benötigte Zeit.
     Bei vorzeitige Abreise wird der Mietpreis nicht zurückerstattet.
     Schadensersatz ist ausgeschlossen.


11a. In sehr seltenen Fällen sind wir berechtig bei defekten, ähnlichen, sonstiges eins unseren Ferienunterkunfte zur Verfügung zu stellen als gebucht.

Preisnachlass für Ferienhäuser in Carolinensiel ist in diesem Fall ausgeschloßen, die Ferienhäuser sind preislich gleich!

Ausnahme gilt nur bei Buchung von Ferienwohnung " Perle"  und Notverlegung in die Ferienwohnung "Edelweiß"!


11b. In Falle höhere Gewalt wie Brand,  Überschwemmung, Heizungsausfall oder ähnliche unvorhersehebare Ereignisse sind wir berechtig den Gast vor der Anreise zu stornieren. Gezahlter Mietpreis wird in diesem Fall entsprechend zurückerastattet. Schadensersatz ist ausgeschloßen!


12. Regeln Corona Zeit,:

-wenn von der Regierung ausdrückliches Verbot zu Vermietung ausgesprochen wird, so werden die Anzahlungen bzw. Zahlungen in Form einen Gutscheins oder Umbuchung auf anderen Zeitraum zurückerstattet. Eine Erstattung in Form von Überweisung ist ausgeschloßen!

-Liegt keinen ausdrücklicher Verbot von der Regierung zu Vermietung vor, so sind Allgemeine Geschäftsbedienungen gültig!

-Entsprechende Auflagen und Vorschriften von der Regierung sind hinzunehmen!

13.Quelle deutsche Tourismus Verband  Info zu Corona:
-Beeinträchtigungen, die nicht die Wohnung selbst, sondern die Umgebung betreffen ist keine kostenfreie Sornierung möglich!
-Grundsätzlich dürfte es dem Gast zuzumuten sein, sich um einen  Corona-Test oder ein Attest zu bemühen. Wenn er dies aus persönlichen  Gründen nicht möchte, beispielsweise, weil er die damit verbundenen  Kosten scheut, ist er gemäß §§ 275 Abs.1, 326 Abs. 2 BGB dazu  verpflichtet, den Mietpreis abzüglich ersparter Aufwendungen bzw. die  Stornokosten zu bezahlen, weil die Verantwortung dafür, dass er nicht  beherbergt werden darf, ihm zuzuordnen ist.
-Gleiches gilt gemäß § 537 BGB, wenn er einen Test durchführt, der sich  als positiv erweist. In diesem Fall liegt die Verhinderung “in der  Person des Gastes” (wie auch sonst bei Krankheit oder individuell  angeordneter Quarantäne). Bei Krankheit dürfte allerdings eine  Reiserücktrittsversicherung, so sie abgeschlossen wurde, einspringen.
-wenn das Angebot im Umfeld eingeschränkt ist (zum Beispiel sind  Geschäfte geschlossen, der Strand ist nur eingeschränkt oder gar nicht  nutzbar). In diesem Fall ist nicht die Mietsache selbst mängelbehaftet.  Das sogenannte „Verwendungsrisiko“ liegt beim Gast, ein Recht zur  Minderung oder Kündigung besteht nicht.



Für alle Fälle:
Wenn Sie wegen unvorhersehbaren Ereignissen Ihre gebuchte Reise nicht antreten können
oder
früher beenden müssen,
dann schützt Sie eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung vor den finanziellen Folgen.
Buchen Sie ohne Risiko!

Stand April 2020


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